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  -Sicherheitshinweise für das Handgepäck
-Gürtel und Schnürsenkel
-Koffer weg
-Deutsche Flüghäfen - Kürzel
 

Diese Angaben sind ohne Gewähr, bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Vorschriften bei Ihrer Fluggesellschaft!

 

 

 

Sicherheitshinweise für das Handgepäck

 
 

Ab 06. November 2006 werden die Handgepäck­bestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union – egal mit welchem Ziel – neu geregelt bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße.
Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.
Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und widerverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Größere Flaschen mit Flüssigkeiten sollten nur im Koffer transportiert werden.
Zu beachten ist, dass nur widerverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z. B. handelsübliche Gefrierbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Für Flüge in die USA gelten diese Vorschriften nicht; das Verkaufspersonal in den Geschäften am Flughafen gibt auf Wunsch detaillierte Informationen.
Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst ab 06.05.2007 rechtsverbindlich.
 

 
 
 
 
  Gürtel und Schnürsenkel

Gürtel und Schnürsenkel dürfen natürlich weiterhin mit an Bord. Reisende müssen jedoch mit genaueren Kontrollen rechnen, wenn der Gürtel beispielsweise viel Metall enthält. Dann wird er möglicherweise einzeln durch die Röntgenapparatur geschickt. Das gilt auch für Laptops und ähnliche Geräte.



Koffer weg

Verschwindet das Gepäck auf einer Flugreise hat der Reisende ein Recht auf Schadenersatz. Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss sich an die Fluggesellschaft wenden. Aber egal, ob das Gepäck ganz verschwunden ist, sich tagelang verspätet oder beschädigt ist, mehr als 1.000,- Euro gibt es meist nicht. Pauschalreisende können zusätzlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Stimmt etwas mit dem abgegebenen Reisegepäck nicht, wenden sich Reisende am Besten sofort vor Ort an die Fluggesellschaft oder den Veranstalter. Der Schaden sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden. Dann haben Geschädigte etwas in der Hand, um ihre Forderungen geltend machen zu können.

 
 
   

 

 
 

Deutsche Flüghäfen - Kürzel

EDAC Altenburg-Nobitz
AGB Augsburg
FKB Baden-Airpark
SXF Berlin Schönefeld
THF Berlin Tempelhof
TXL Berlin Tegel
BFE Bielefeld
EDKB Bonn/Hangelar
EDVE Braunschweig
BRE Bremen
EDWB Bremerhaven
EDBC Cochstedt-Schneidlingen
EDCD Cottbus-Drewitz
FCN Cuxhaven / Nordholz
EDWC Damme
DTM Dortmund
DRS Dresden
DUS Düsseldorf
EDFE Egelsbach
ERF Erfurt
EDLE Essen/Mülheim
EDAS Finsterwalde
HHN Frankfurt-Hahn
FRA Frankfurt/Main
EDAE Eisenhüttenstadt - Frankfurt (Oder)
EDTF Freiburg
FDH Friedrichshafen
HAM Hamburg
HAJ Hannover
HOQ Hof
EDMJ Jesenwang
EDVK Kassel
EDHK Kiel
CGN Köln/Bonn
EDTL Lahr
LEJ Leipzig/Halle
LBC Lübeck
EDBM Magdeburg
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EDFM Mannheim
EDLM Marl/Loemühle
MGL Mönchengladbach
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FMO Münster/Osnabrück
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RLG Rostock-Laage
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